Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für MavoRA

Stand: 15.03.2017

§ 1 Gegenstand des Vertrages mit der SOLE Software GmbH

Gegenstand dieses Vertrages ist, dem Rechtsanwalt / der Rechtsanwaltskanzlei (nachfolgend Vertragspartner) eine verschlüsselte Korrespondenz zwischen ihm und seinen Auftraggebern (nachfolgend Mandanten) über einen von der SOLE Software GmbH (nachfolgend SOLE) zur Verfügung gestellten Online-Server zu ermöglichen und ihm hierzu ein Benutzerkonto samt individueller Zugangsdaten einzurichten. Der Online-Server ersetzt keine Sicherung des Schriftverkehrs beim Vertragspartner selbst.

§ 2 Beginn und Ende des Vertrages

Der Vertrag beginnt mit der Einrichtung des Benutzerkontos durch die SOLE. Der Vertrag endet mit Kündigung durch eine der Vertragsparteien.

§ 3 Leistungen der SOLE

  1. Die SOLE stellt dem Vertragspartner eine Verschlüsselungssoftware sowie Online-Speicherplatz in dem jeweils vertraglich vereinbarten Umfang auf ihrem Server zur Verfügung.
  2. Die SOLE richtet dem Vertragspartner ein Benutzerkonto samt anfänglichem Passwort ein. Beim ersten Zugang wird der Vertragspartner aufgefordert, sich dieses durch ein selbstgewähltes Passwort zu ersetzen. Für dessen Sicherheit und die Aufbewahrung ist der Vertragspartner selbst verantwortlich. SOLE hat keine Kenntnis des neuen Passwortes und kann es im Falle des Verlustes nicht wiederherstellen.
  3. Die Einrichtung eines Zugangs für die Mandanten obliegt dem Vertragspartner, dies gilt auch für die Vereinbarung von Nutzungsbedingungen mit diesen. Zu den Mandanten steht die SOLE in keinem Vertragsverhältnis; deren Identität ist SOLE nicht bekannt, da die vom Vertragspartner eingerichteten Zugangsdaten nur verschlüsselt auf dem Server liegen; dies gilt auch für Daten der Kanzlei einschließlich der ausgetauschten Dokumente.
  4. Die SOLE trifft die in ihrem Einflussbereich liegenden Sicherheitsvorkehrungen gegen unberechtigten Zugriff nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik, führt Wartungsarbeiten und Aktualisierungen der Software durch.
  5. Die SOLE verpflichtet sich zu strenger Verschwiegenheit über Daten und Informationen, von denen sie zufällig oder im Rahmen des Vertragsverhältnisses Kenntnis erlangt. Diese Verpflichtung gilt auch für Erfüllungsgehilfen, die jetzt oder in Zukunft für die SOLE tätig werden.

§ 4 Verfügbarkeit der Leistungen der SOLE

  1. Die SOLE verpflichtet sich dazu, eine möglichst hohe und ständige Erreichbarkeit der Benutzerkonten und des Servers zu gewährleisten, die 99 Prozent im Jahresmittel nicht unterschreiten soll. Bei Serverausfällen und Softwareproblemen wird die SOLE alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel zur möglichst schnellen Behebung ergreifen. Notwendige Wartungsarbeiten in Bezug auf Software und Server sollen nach Möglichkeit in der Wartungszeit zwischen 21.00 Uhr und 06.00 Uhr durchgeführt werden. Arbeiten zu anderen Zeiten sollen dem Vertragspartner – soweit möglich – drei Tage im Voraus angekündigt werden. Für Störungen, die sich aufgrund von Verbindungsproblemen zwischen dem Zugang des Vertragspartners zum Internet und den Servern der SOLE ergeben, ist die SOLE nicht verantwortlich.
  2. Sollte die in § 4 Absatz 1 dieses Vertrages garantierte Verfügbarkeit der Leistungen der SOLE nicht erreicht werden, hat der Vertragspartner, der den Dienst der SOLE kostenpflichtig bezieht, einen Anspruch auf eine Gutschrift in Höhe von zehn Prozent der monatlich von ihm zu entrichtenden Vergütung bei einer erreichten Verfügbarkeit von 98,00 % bis 98,99 % und in Höhe von 25 % bei einer erreichten Verfügbarkeit unter 98,00 Prozent.
    Der Anspruch ist schriftlich binnen zwei Monaten nach Entstehen des Anspruchs gegenüber der SOLE geltend zu machen unter Dokumentation des Zeitpunkts und der Dauer des Ausfalls. Die SOLE prüft das Bestehen eines Anspruchs nach bestem Wissen und Gewissen innerhalb eines Monats und verrechnet bestehende Dienstgutschriften mit der vom Vertragspartner zu entrichtenden Vergütung. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, selbstständig eine Verrechnung vorzunehmen.
    Der Anspruch besteht nicht, wenn die Verfügbarkeitsprobleme auf
    1. höherer Gewalt,
    2. der Nutzung von Diensten, Hardware oder Software, die nicht von der SOLE bereitgestellt wurden,
    3. der Verwendung des Dienstes seitens des Vertragspartners entgegen ausdrücklicher Anweisungen der SOLE,
    4. Handlungen unberechtigter Dritter, denen die Zugangsdaten des Vertragspartners oder der Mandanten durch ein außerhalb des Einflussbereichs der SOLE liegendes Verhalten bekannt geworden sind,
    5. der Nichteinhaltung der Verpflichtungen des Vertragspartners aus § 5 dieses Vertrages oder
    6. fehlerhaften Eingaben, Anweisungen, Argumenten oder missbräuchlichem Verhalten des Vertragspartners oder seiner Mandanten
    beruhen.

§ 5 Pflichten des Vertragspartners

  1. Der Vertragspartner ist zur Zahlung der in § 6 dieses Vertrages näher bestimmten Vergütung verpflichtet.
  2. Die dem Vertragspartner von der SOLE übermittelten Zugangsdaten sind sorgsam aufzubewahren und dürfen nur berechtigten Personen mitgeteilt werden. Für deren Geheimhaltung ist der Vertragspartner verantwortlich. Insbesondere hat der Vertragspartner die SOLE unverzüglich zu informieren, sobald er Kenntnis darüber hat, dass Unbefugten die Zugangsdaten bekannt geworden sind. Dem Vertragspartner ist bewusst, dass die SOLE bei Verlust der Zugangsdaten keinerlei Möglichkeit hat, ein neues Passwort zu vergeben und den Zugang zur Online-Akte wiederherzustellen.
  3. Im Hinblick auf das Bestehen eines abgeleiteten Zeugnisverweigerungsrechtes der SOLE ist der Vertragspartner verpflichtet, einen Nachweis zu erbringen, dass er Mitglied einer Rechtsanwaltskammer ist, und der SOLE unverzüglich mitzuteilen, wenn dieser Status entfällt.
  4. Um das Funktionieren des von der SOLE angebotenen Dienstes auf Dauer zu gewährleisten, ist der Vertragspartner verpflichtet, die technischen Voraussetzungen für die Programmnutzung auf dem jeweils aktuellen Stand zu halten, hierzu insbesondere notwendige Aktualisierungen des Webbrowsers und des Betriebssystems durchzuführen und dabei die von der SOLE ausgegebenen Hinweise zu beachten. Für die Sicherheit der kanzleiinternen IT-Infrastruktur einschließlich des Zugangs zum Internet ist der Vertragspartner verantwortlich. Dem Vertragspartner ist bewusst, dass die Größe der übertragbaren Dateien durch den Arbeitsspeicher limitiert ist, der dem Webbrowser vom Vertragspartner oder dem Mandanten zugewiesen wurde.
  5. Es obliegt dem Vertragspartner, seinen Mandanten über den sicheren Umgang mit dem Angebot der SOLE in gebotenem Umfang aufzuklären, ihn insbesondere zur sicheren Verwahrung seiner Zugangsdaten anzuhalten und ein sicheres Passwort zu wählen. Insbesondere obliegt es auch dem Vertragspartner, datenschutzrechtliche und berufsrechtliche Bestimmungen im Rahmen des Mandatsverhältnisses zu wahren. Weiter ist der Vertragspartner für die Löschung und Sperrung der von ihm angelegten Benutzerkonten von Mandanten verantwortlich. Dem Vertragspartner ist bewusst, dass durch die Verschlüsselung nicht gewährleistet wird, dass die vom Vertragspartner oder dessen Mandanten verwendeten Dateien keine Viren oder Schadsoftware enthalten.
  6. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die von ihm auf dem Server hinterlegten Daten im Einklang mit den Bestimmungen des Datenschutzes zu verwalten, insbesondere sie nötigenfalls zu archivieren, zu löschen, den Zugang zu ihnen einzuschränken oder zu sperren. Die SOLE trifft keine Aufbewahrungs- und Sicherungspflicht über den in § 7 dieses Vertrages bestimmten Zeitraum hinaus. Soweit der Vertragspartner im Rahmen der Inanspruchnahme des Angebots der SOLE Daten mit Personenbezug erhebt, verarbeitet oder nutzt, ist ausschließlich er für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzrechts verantwortlich.

§ 6 Vergütungspflicht

Die Vergütung für die Leistung der SOLE jenseits eines Testzugangs ergibt sich aus der Preisliste in der jeweils gültigen Fassung, die unter www.mavora.de veröffentlicht ist.

§ 7 Sicherung, Speicherung, Sperrung und Löschung des Accounts

  1. Zu Sicherungszwecken führt die SOLE täglich Backups der verschlüsselten Daten durch. Der Vertragspartner ist sich bewusst, dass im Falle unvorhergesehener Störungen Dateien, die innerhalb eines Zeitraums von maximal 24 Stunden eingestellt wurden, möglicherweise durch die SOLE nicht wiederhergestellt werden können.
  2. Sofern der Vertragspartner nichts anderes bestimmt, bleiben die Akten und einzelnen Dateien während der Vertragslaufzeit für ihn und seine Mandanten unbegrenzt abrufbar. Der Vertragspartner hat bei Löschung einer angelegten Akte seinen Mandanten über die Löschung der Akte samt der darin enthaltenen Dateien zu informieren. Alternativ hat er die Möglichkeit, das System zum Versand einer vorkonfigurierten E-Mail anzuweisen, die den jeweiligen Mandanten über die Löschung seines Zugangs innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen informiert (Standardkonfiguration).
    Nach dem Ende dieses Vertrages bleiben die Akten und einzelnen Dateien 30 Tage für den Vertragspartner abrufbar, können aber nicht mehr bearbeitet werden. Innerhalb dieses Zeitraums ist das Anlegen neuer Akten oder das Einstellen neuer Dateien nicht mehr möglich.
  3. Die SOLE ist berechtigt den Zugang zum Server selbst oder zu einzelnen Daten vorübergehend zu sperren oder einzuschränken, wenn
    • der Vertrag seit mindestens 30 Tagen beendet ist,
    • die SOLE auch zur außerordentlichen Kündigung berechtigt wäre,
    • dies von einer Behörde im Rahmen ihrer berechtigten Aufgabenwahrnehmung gegenüber der SOLE angeordnet wird,
    • es zur Verhinderung von Missbrauch des Angebots durch den Vertragspartner erforderlich ist,
      oder
    • es aus technischen Gründen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Funktionsfähigkeit des Angebotes zwingend erforderlich ist.
    Die Vergütungspflicht bleibt in diesen Fällen aufrechterhalten.
  4. Die SOLE ist berechtigt einzelne auf dem Server hinterlegte Daten zu löschen, wenn die Sperrung als milderes Mittel nicht gleichermaßen zur Zweckerreichung geeignet ist und
    • der Vertrag bereits mehr als 30 Tage lang beendet ist
    • die hinterlegten Daten oder ihre Hinterlegung selbst Strafgesetze verletzen
    • die Löschung von einer Behörde im Rahmen ihrer berechtigten Aufgabenwahrnehmung gegenüber der SOLE angeordnet wird
      oder
    • aus anderen wichtigen Gründen, die die Aufrechterhaltung der Speicherung der SOLE unmöglich oder unzumutbar machen.
    Die Vergütungspflicht bleibt in diesen Fällen aufrechterhalten.

§ 8 Haftung

Die SOLE haftet für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen beruhen sowie für Schäden, die sich aus leicht fahrlässigen Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten ergeben. Im letzteren Fall ist die Haftung der SOLE auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet die SOLE gegenüber Unternehmern nicht. Der Einwand des Mitverschuldens des Vertragspartners bleibt der SOLE unbenommen.
Die Haftung der SOLE ist im Rahmen der Nutzung des kostenlosen Testpakets ausgeschlossen.

§ 9 Gewährleistungsrecht

Die SOLE haftet für Sach- und Rechtsmängel der vertraglichen Leistungen nach dem Gewährleistungsrecht. Der Vertragspartner hat eventuell auftretende Mängel aussagekräftig zu dokumentieren und insbesondere unter Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen zu melden. Der Vertragspartner hat die SOLE bei einer möglichen Mangelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen, insbesondere ihm Auskunft über notwendige Informationen zu geben.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind grundsätzlich solche Fehler, die durch äußere Einflüsse, Bedienungsfehler oder nicht von der SOLE durchgeführte Änderungen an der Software entstehen. Kein Mangel liegt außerdem vor, wenn es aufgrund von notwendigen Wartungsarbeiten an Server und Software zu einer vorübergehenden Zugangsstörung kommt oder Fehler innerhalb von 24 Stunden behoben werden.

§ 10 Kündigung

  1. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, können Verträge von beiden Parteien mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende gekündigt werden.
  2. Die Kündigung hat schriftlich gegenüber dem anderen Vertragspartner zu erfolgen.
  3. Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt unberührt. Die SOLE ist insbesondere zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn sie den Vertragspartner nach Möglichkeit zuvor abgemahnt hat und
    • der Vertragspartner mit der Zahlung der Vergütung mit einem Betrag in Höhe von mindestens drei monatlichen Grundentgelten in Verzug ist
    • der Vertragspartner trotz vorheriger Abmahnung durch die SOLE schuldhaft und erheblich gegen die sich aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten verstößt oder
    • der SOLE von anderer Stelle bekannt wird oder der begründete Verdacht besteht, dass die eingestellten Daten gegen gesetzliche Verbote/Gebote, die guten Sitten und/oder Rechte Dritter verstoßen, insbesondere, aber nicht ausschließlich, dass das Angebot der SOLE nicht zu einem am Vertragsgegenstand (§ 1) orientierten Zweck genutzt wird, sondern zum Austausch und der Verbreitung illegaler wie beispielsweise urheberrechtsverletzender Dateien.
    Im Falle einer durch die SOLE ausgesprochenen fristlosen Kündigung ist die SOLE berechtigt, einen Betrag in Höhe von 75 Prozent der Summe aller monatlichen Grundentgelte, die der Vertragspartner bei zeitgleicher fristgerechter Kündigung während der Vertragslaufzeit hätte entrichten müssen, zu verlangen. Das Recht des Vertragspartners, einen geringeren Schaden nachzuweisen, bleibt unberührt.

§ 11 Änderungen der Vertragsbedingungen

Die SOLE ist – soweit nicht speziellere Regelungen oder Vereinbarungen bestehen – zu Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen oder der allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt. Die SOLE wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Wird durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien erheblich gestört, so unterbleibt die Änderung. Im Übrigen bedürfen Änderungen der Zustimmung des Kunden. Änderungen und Ergänzungen sollen durch die SOLE nach Möglichkeit mindestens vier Wochen im Voraus angekündigt werden. Der Widerspruch gegen die Änderungen hat binnen einer Woche ab Kenntnisnahme zu erfolgen und bedarf der Schriftform. Erfolgt kein Widerspruch, gelten die Änderungen als akzeptiert.

§ 12 Gerichtsstand, anwendbares Recht, salvatorische Klausel

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn auch der Kunde Kaufmann ist, der Sitz der SOLE.
Für die von der SOLE auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen und unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts.
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Allgemeine Geschäftsbedingungen